Erst- und Verlaufsuntersuchungen
Eine neuropsychologische Untersuchung erfolgt hypothesengeleitet bei verschiedenen Fragestellungen und Störungsbildern. Sie beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch, allenfalls eine Fremdanamnese, eine Verhaltensbeobachtung, Fragebögen sowie insbesondere auch eine umfangreiche, der Fragestellung angepasste Testuntersuchung anhand standardisierter kognitiver Testverfahren quer durch die Hirnfunktionen (Aufmerksamkeit/Konzentration, Lernen/Gedächtnis, logisches Denken/Planen/Problemlösen, Wahrnehmung, Sprache etc.). Sie dauert in der Regel zwischen drei und fünf Stunden. Es kommen keine invasiven Verfahren zum Einsatz.
Über besondere Expertisen verfügen wir bei der Diagnostik folgender Störungsbilder:
- AD(H)S («Aufmerksamkeits-Defizit-[Hyperaktivitäts-]Störung»)
- Autismus-Spektrum-Störungen (z. B. Asperger-Syndrom)
Die neuropsychologische Diagnostik wird über die Grundversicherung der Krankenkasse oder allenfalls die Unfallversicherung gedeckt (auf Seiten der Patient*innen fallen die üblichen 10% Selbstbehalt an). Eine ärztliche Zuweisung ist hierfür erforderlich.
Eine allfällige neuropsychologische Behandlung erfolgt massgeschneidert in Bezug auf die ermittelten Schwierigkeiten und Ressourcen mittels evidenzbasierter, mehrheitlich computerisierter Trainingsverfahren, dem Vermitteln von Kompensationsstrategien (z. B. Mnemotechniken bei Gedächtnisproblemen), Psychoedukation sowie unterstützenden Gesprächen zur Krankheitsbewältigung.
Ich habe mich eingehend mit den verfügbaren etablierten Therapiekonzepten für Erwachsene mit diesen Beschwerdebildern vertraut gemacht und biete methodenintegrative Therapien mit Schwerpunkt auch auf die neuropsychologischen Aspekte der hochfunktionalen Autismus-Spektrum-Störungen an – im Einzel- und nach Möglichkeit im Gruppensetting. Ziel ist es nicht, möglichst «normal» zu werden, sondern die Besonderheiten zu würdigen und im herausfordernden privaten und beruflichen Alltag einen gelungenen Umgang sowie eine möglichst hohe Lebensqualität zu erlangen.
Neuropsychologische Therapie wird bei Unfallfolgen bei vorhandener Kostengutsprache von der Unfallversicherung getragen. Im Zusammenhang mit Erkrankungen muss die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung oder weitere Kostenträger im Einzelfall überprüft werden, wobei ich gerne behilflich bin.
Ziel hierbei ist es, gemeinsam mit den Klient*innen unter Miteinbezug deren privaten, beruflichen und/oder institutionellen Umfelds (Angehörige, Arbeitgeber, Mitarbeitende, Case-Manager, Versicherung etc.), Lösungen zum Umgang mit den aktuellen Schwierigkeiten und Funktionseinschränkungen – mit Fokus auch auf vorhandene Ressourcen und Stärken – zu finden. Im Vordergrund kann beispielsweise ein beruflicher Wiedereinstieg unter angepassten Bedingungen stehen, oder die Beratung von Angehörigen von Personen mit einer Hirnverletzung bei der Bewältigung der veränderten Situation.
Es ist im Einzelfall zu klären, ob oder durch wen neuropsychologische Beratung oder Coaching finanziert werden kann (IV, Unfallversicherung etc.), wobei ich gerne behilflich bin.
Ich biete qualifizierte Supervision an, sowohl für EAN-Studierende auf MAS-Stufe (akkreditiert als interne EAN-Supervisorin) als auch für andere interessierte Kolleg*innen.
- Einzel- oder Gruppensetting
- “live“ oder digital
- Kosten: gemäss EAN-Tarifen für Supervision
- Inhalte: Grundsätzlich alle diagnostischen Aspekte im Erwachsenenbereich, besondere Schwerpunkte bei ADHS, ASS und deren Differenzialdiagnostik, MS, Gutachten, Beschwerdenvalidierung.